Hill Denkmalimmobilien

 

AGB

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -

I. Hill Denkmalimmobilien widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen des Kunden (Auftraggeber) im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze.

II. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. jedwede Kontaktaufnahme aufgrund eines Angebots durch den Auftraggeber bedeutet eine Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen.

III. Sämtliche objekt- und veräußererspezifische Informationen, die der Auftraggeber von Hill Denkmalimmobilien erhält, sind ausdrücklich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die Provision persönlich. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit nahestehenden (natürlichen und juristischen) Personen zustande kommen, ist der Auftraggeber ebenso verpflichtet, die Provision zu zahlen.

IV. Ist dem Auftraggeber das ihm unterbreitete Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich Hill  Denkmalimmobilien mitzuteilen und zu beweisen. Die Meldefrist beträgt 5 Tage nach Zugang des Angebotes. Sofern der Auftraggeber die ihm angebotene Immobilie ansonsten unter Ausschluss von Hill Denkmalimmobilien erwirbt, gelten die Schadensersatzregelungen gemäß III.

V. Die vereinbarte Provision entsteht und wird fällig mit dem Abschluss eines durch die Vermittlung von Hill Denkmalimmobilien zustande gekommenen Vertrags. Die Provision ist auch dann an Hill Denkmalimmobilien zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt des Veräußerers erworben oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Auftraggeber gemacht wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist.

VI. Hill Denkmalimmobilien darf sowohl für den Veräußerer, als auch für den Auftraggeber tätig werden.

VII. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Hill Denkmalimmobilien.

VIII. Alle Angaben über die Denkmalimmobilien wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Da diese Informationen ganz oder teilweise auf Aussagen Dritter beruhen, übernimmt Hill Denkmalimmobilien weder für die Richtigkeit, noch für die Vollständigkeit der Angaben Gewähr. Für unrichtige Angaben haftet Hill Denkmalimmobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kaufangebote erfolgent weiter freibleibend und unverbindlich. Ein zwischenzeitlicher Verkauf bleibt ebenfalls vorbehalten.

IX. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz

Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 des Erfüllungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beteiligung von Hill Immobilienkonzepte ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E - Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste.

Widerrufbelehrung (Fernabsatz)

1.1 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. I Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
 

Hill Denkmalimmobilien
Mike Hill
Fasanenstraße 25
41239 Mönchengladbach
E-Mail: infoAThill-denkmalimmobilien.de

1.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Auftragnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Auftraggeber mit deren Empfang.

1.3 Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung